Oberes Wiesental Mögliche Kindesentziehung im Visier

Verena Wehrle
Im Oberen Wiesental hat ein Fremder ein Kind ohne Einwilligung mitgenommen. Symnbolbild: pixabay Quelle: Unbekannt

Ermittlungen: Fremder soll ein Kind zu einem Ausflug mitgenommen haben /Eltern besorgt

Ein Mann soll ein Kind im Oberen Wiesental zu einem Ausflug mitgenommen haben, ohne die Zustimmung der Eltern. Dieser Fall sorgt aktuell für Verunsicherung bei Eltern. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Von Verena Wehrle

Oberes Wiesental. Die Nachricht verbreitete sich kürzlich wie ein Lauffeuer in verschiedenen Eltern-Whats- app-Gruppen und anderen sozialen Medien: Ein Mann soll im Oberen Wiesental Kinder mit Süßigkeiten angelockt und dann zu Ausflügen mitgenommen haben. Daraufhin herrschte große Unsicherheit bei den Eltern. Doch was ist dran an den Gerüchten? Wir haben bei Polizei und Staatsanwaltschaft nachgefragt.

Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen bestätigt auf Anfrage unserer Zeitung Ermittlungen in einem solchen Fall im Oberen Wiesental: „Bei der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen wird aufgrund einer Anzeige wegen möglicher Kindesentziehung am 26. September ein Verfahren gegen eine angezeigte Person geführt“, erklärt Behörden-Sprecherin Rahel Diers.

Bisher keine Anhaltspunkte für Straftat

Bisher seien mehrere Personen zu dem Fall befragt worden, so Diers weiter. Dabei hätten sich keine Anhaltspunkte für die Verwirklichung von Sexualstraftaten zum Nachteil minderjähriger Personen oder von anderen Straftatbeständen ergeben. „Die Abklärungen dauern noch an, sodass eine abschließende Bewertung des angezeigten Sachverhalts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erst nach deren Abschluss möglich sein wird“, schreibt Diers.

Michael Blozik, stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen, ergänzt: „Bei dem Sachverhalt im weiteren Sinne kommen auch Süßigkeiten, die Kindern ausgegeben worden sind, vor. Auch ein geplanter oder durchgeführter Ausflug mit Kindern kommt vor, auch wenn er mit der Verteilung von Süßigkeiten in keinem direkten Zusammenhang steht.“

Keine pauschale Antwort zu strafrechtlicher Relevanz

Eine pauschale Antwort, wann ein Verhalten wie beispielsweise das Verteilen von Süßigkeiten strafrechtliche Relevanz hat, sei nicht möglich, so die Staatsanwaltschaft weiter. Auch allein die Mitnahme eines Kindes durch einen Fremden sei noch keine Straftat. Blozik erklärt: „Ob es sich um eine Straftat handelt, kommt auf die Intention an, man muss auf die Absicht des Täters schauen.“ Somit sei die strafrechtliche Beurteilung immer eine Frage des Einzelfalls.

Was die Polizei den Eltern rät

Frank Stratz, vom Referat Prävention der Polizei Freiburg, gibt regelmäßig Elternabende zum Thema „Verdächtiges Ansprechen von Kindern“ und gibt Empfehlungen an Eltern, die sich nach verdächtigen Erlebnissen an ihn wenden. Die Angst der Eltern nehme er auf und versuche, sie zu lenken. Denn dass eine fremde Person Kinder mitnehme, komme nur sehr selten vor.

Zudem wüssten Kinder oftmals mit dem Begriff Fremder nichts anzufangen. Für Kinder sei schon derjenige nicht mehr fremd, der sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit dessen Namen anspricht. Deshalb sollten laut Frank Stratz die Eltern generell auch nicht vor Fremden, sondern vor Taten warnen.

"Nein-Sagen" ausdrücklich  erlaubt

Der Leitsatz der für ihn über allem stehe, sei eine Balance zu finden zwischen Vertrauen und Kontrolle. Die Eltern sollten die Kinder zur Pünktlichkeit anhalten, damit sie immer wissen, wann ihr Kind daheim sein sollte und sich darauf verlassen können.

Auch sollten sie die Wege der Kinder kennen und wissen, wo sie sind. „Wenn die Kinder in Gruppen unterwegs sind, ist das ein hervorragender Schutz“, so Stratz. Und: „Erklären Sie Ihrem Kind ausdrücklich, dass es ,Nein’ sagen darf, wenn ihm etwas ,komisch’ vorkommt, es sich unwohl fühlt oder es sich in Gefahr wähnt.“

Die Botschaft ist: „Keiner darf etwas von dir verlangen was du nicht möchtest.“ Stratz rät auch, mit den Kindern zu vereinbaren, mit wem sie mitfahren dürfen; dies sollte nur ein kleiner Personenkreis sein.

Ein weiterer Rat: „Wenn ein Kind zuhause erzählt, dass es von einem Fremden angesprochen wurde oder etwas passiert ist, sollten die Eltern ihm glauben und die Polizei informieren“.

Weitere Informationen: Frank Stratz vom Referat für Prävention der Polizei Freiburg kommt gerne zu einem Elternabend – auch im Oberen Wiesental –, um weitere Tipps zu geben. Wer Interesse hat, kann sich melden unter: Polizeipräsidium Freiburg, Referat Prävention, Tel.: 0761/29608-0 oder per Mail an freiburg.pp.praevention@polizei.bwl.de.

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