Weil am Rhein-Haltingen/Binzen Tragischer Unfall mit tödlichen Folgen

Markus Adler
An dieser Einmündung geschah der Unfall: Der Jeep fuhr seitlich auf einen von rechts kommenden BMW auf. Foto: Ingmar Lorenz

Das Amtsgericht Lörrach stellt das Verfahren gegen einen 21-jährigen Franzosen wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung gegen eine Geldauflage von 3000 Euro ein. Bei dem Unfall mit tragischen Folgen gab es einen Toten und eine Schwerverletzte.

Ein 21-Jähriger stand am Freitag vor dem Lörracher Amtsgericht. Er war am 6. Oktober 2022 in einen Unfall auf der Nord-Westumfahrung an der Einmündung des Bromenackerwegs zwischen Binzen und Haltingen verwickelt. An den Folgen des Zusammenstoßes zwischen einem Jeep und einem BMW starb der 81-jährige BMW-Fahrer noch an der Unfallstelle, seine 78-jährige Frau erlitt schwere Verletzungen.

Knackpunkt in der mündlichen Verhandlung war das genaue Unfallgeschehen: Nach den ausgelesenen Daten eines „Event Data Recorders“ (EDR) des Jeeps hatte der Franzose auf der Umfahrung fünf Sekunden vor der Kollision 94 Stundenkilometer drauf statt erlaubter 70. Der BMW-Fahrer ließ einen Linksabbieger noch passieren und fuhr dann nach den Worten des Sachverständigen auf die Umfahrung ein, obwohl der Jeep mit einem Abstand von nur noch etwa 60 Metern bereits „bedrohlich nahe“ herangekommen war. Die Ausfahrt nach rechts ist mit einem Stoppschild gesichert.

Die Daten aus dem EDR ergaben, dass der junge Mann nach normaler Reaktionszeit nach links ausweichen wollte. Der Bremsvorgang wurde durch das Eingreifen elektronischer Assistenzsysteme nur eingeschränkt ausgelöst, da ABS und ESP das Ausweichmanöver als „instabile Fahrlage“ interpretierten.

Durch diese Auswirkungen wäre ein erfolgreiches Bremsen auch bei Tempo 70 nur ohne das Ausweichmanöver erfolgversprechend gewesen, sagte der Sachverständige Volker Stuber aus Freiburg. Eine solche Ausweichbewegung sei typisch für Fahrer, wenn ein Hindernis von rechts auftauche, erläuterte er. Rein rechnerisch hätte der 21-Jährige bei Tempo 70 gerade noch bremsen können, wenn er geradeaus auf das Hindernis zugefahren wäre. Auf der anderen Seite hätte der wartende BMW-Fahrer den herannahenden Jeep aus 150 Metern und somit etwa drei Sekunden lang sehen können.

Der Sachverständige sagte auch, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 70 rund 700 Meter vor der Unfallstelle nach einem Kreisel einmal angezeigt werde und danach erst wieder nach der Einmündung.

Die tödlichen Folgen für den 81-jährigen Fahrer ergaben sich tragischerweise dadurch, dass der Jeep genau an der Fahrertür auf den BMW prallte und somit sich die gesamte Deformationsenergie an dieser Stelle entlud, so der Sachverständige. Nach einem kurzen Erörterungsgespräch zu den Ergebnissen der mündlichen Verhandlung einigten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gegen das Votum der Nebenklage zu einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 3000 Euro. Das war möglich, weil der Angeklagte nach dem Bericht der Jugendgerichtshilfe noch nach Jugendstrafrecht zu behandeln war und selbst an den Folgen des Unfalls leidet.

Der 21-Jährige ist inzwischen selbst Vater eines Sohnes, ist in Therapie und sagte mit leiser Stimme auf Englisch: „Ich habe Angst, wenn ich mit meinem Sohn im Auto fahre, dass etwas Ähnliches geschehen könnte.“ Der Angeklagte entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen für die Folgen des Unfalls.

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