Huber nimmt Stellung
Erster Bürgermeister Christoph Huber erinnerte daran, dass der maßgebende Bebauungsplan „Hohe Straße“ schon vor vielen Jahren erarbeitetet wurde und die Satzung im Jahr 2013 in Kraft trat. Seitdem habe es zwar zwei Änderungen gegeben, doch diese hätten sich vor allem auf die Dachformen bezogen. Der konkrete Einzelfall, warum teilweise Befreiungen erteilt wurden, teilweise nicht, dürfe aus Persönlichkeitsschutz-Gründen nicht in der öffentlichen Gemeinderatssitzung erörtert werden. Doch man sehe es schon jetzt in dem Gebiet, dass dies der Fall sei. So ist hier ein Carport bereits errichtet worden, da offenbar bei der Genehmigung des Bauantrags die entsprechende Einzeichnung nicht aufgefallen ist. Bei anderen Anträgen hingegen schon.
Eine weitere Änderung des Bebauungsplans, der mehr Neubaugebiets-Bürgern Carports und Gartenhäuschen erlaubt, soll offenbar nicht erfolgen. Huber: „Ich sehe keine Notwendigkeit, ihn erneut in ein Änderungsverfahren zu bringen.“ Nicht-öffentlich werde man sich mit dem Thema in der nächsten Bauausschusssitzung befassen und die Ergebnisse dann im Gemeinderat am 20. Oktober präsentieren, versprach der Erste Bürgermeister.