Weil am Rhein An Carport-Verbot scheiden sich die Geister

Marco Fraune
Im Neubaugebiet kritisieren einige Nachbarn, dass Carports nicht erlaubt sind, andere wollen diese auch nicht. Foto: Ingmar Lorenz

Bebauungsplan: Im Neubaugebiet „Hohe Straße“ wünschen sich einige Nachbarn Carports, andere sprechen sich dagegen aus

Weil am Rhein - Die Zuhörerplätze im Gemeinderat waren am Dienstagabend gut gefüllt. Häuslebauer aus dem Neubaugebiet „Hohe Straße“ wollten sich in der Bürgerfragestunde Gehör verschaffen: Es ging um verbotene und erlaubte Carports – wobei im neuen Wohnquartier die Wünsche sehr unterschiedlich sind.

Ein im Bauantrag eingezeichnetes und dann auch durch den Bauherrn realisiertes Carport ist der Stein des Anstoßes einer aktuellen Auseinandersetzung zwischen Anwohnern und Stadtverwaltung. Für Carports und Hütten Denn einige haben sich in einer Interessengemeinschaft zusammengetan, um nun mit dem Verweis auf eine Gleichberechtigung der Betroffenen auch die Erlaubnis zu erhalten. „Wir sind darauf angewiesen“, machte ein Sprecher am Mikrofon im Gemeinderat deutlich. Es gehe darum, alle Bürger gleich zu behandeln.

Doch nicht nur auf Carports, sondern auch auf Gartenhäuschen verwiesen die Betroffenen, wie ein weiterer Nachbar unterstrich. Dieser wollte auch wissen, wie es weitergeht, denn sein neues Haus befinde sich derzeit im Rohbau.

Gegen Carports, für Raum

Gemeinsam mit einem anderen Mit-Nachbarn errichtet ein weiterer Betroffener aktuell ein dreistöckiges Stadthaus mit Garage. Im vorderen Bereich dürfe und solle aber kein Carport stehen. Denn das im Bebauungsplan festgelegte „offene Konzept“ sei auch für den Kauf des Grundstücks zentral gewesen. „Die wollen alle, was wir nicht wollen“, weiß er um die IG-Interessensbekundung. Schon im Bau- und Umweltausschuss kam dieser Carport-Wunsch zur Sprache (wir berichteten).

Huber nimmt Stellung

Erster Bürgermeister Christoph Huber erinnerte daran, dass der maßgebende Bebauungsplan „Hohe Straße“ schon vor vielen Jahren erarbeitetet wurde und die Satzung im Jahr 2013 in Kraft trat. Seitdem habe es zwar zwei Änderungen gegeben, doch diese hätten sich vor allem auf die Dachformen bezogen. Der konkrete Einzelfall, warum teilweise Befreiungen erteilt wurden, teilweise nicht, dürfe aus Persönlichkeitsschutz-Gründen nicht in der öffentlichen Gemeinderatssitzung erörtert werden. Doch man sehe es schon jetzt in dem Gebiet, dass dies der Fall sei. So ist hier ein Carport bereits errichtet worden, da offenbar bei der Genehmigung des Bauantrags die entsprechende Einzeichnung nicht aufgefallen ist. Bei anderen Anträgen hingegen schon.

Eine weitere Änderung des Bebauungsplans, der mehr Neubaugebiets-Bürgern Carports und Gartenhäuschen erlaubt, soll offenbar nicht erfolgen. Huber: „Ich sehe keine Notwendigkeit, ihn erneut in ein Änderungsverfahren zu bringen.“ Nicht-öffentlich werde man sich mit dem Thema in der nächsten Bauausschusssitzung befassen und die Ergebnisse dann im Gemeinderat am 20. Oktober präsentieren, versprach der Erste Bürgermeister.

Die IG-Nachbarn hatten sich zuvor schon an die Politik gewandt, um eine Gleichbehandlung zu erreichen, also dass sie auch Carports & Co. errichten dürfen. Elke Gründler-Lindow (UFW) hatte sich für eine Änderung des B-Plans ausgesprochen.

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