Weil am Rhein Alle Hände voll zu tun

Adrian Steineck und Saskia Scherer

Interview: Abfertigungsaufkommen nimmt dieses Jahr zu / Auf Freimenge achten

Weil am Rhein - In der Weihnachtszeit werden viele Waren versendet – und zu Zeiten der Corona-Pandemie ohnehin. Auch die Weiler Zöllner bekommen das zu spüren.

Im Gespräch mit unserer Zeitung berichtet Antje Bendel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Lörrach, von Ungewöhnlichem in der Weihnachtszeit und dem generell ungewöhnlichen Jahr.

Frage: Ist zu befürchten, dass es an Weihnachten zu Lieferverzögerungen kommt, also Geschenke nicht rechtzeitig geliefert werden?

Sofern wir eine Sendung als nicht einfuhrfähig zurückweisen müssen, kann es schon sein, dass den Händler eine Lieferung mal nicht erreicht. Wir haben aber grundsätzlich während der ganzen Pandemie die Abfertigung nie eingeschränkt – mit Ausnahme der Abfertigung der Ausfuhrkassenzettel im Frühjahrslockdown, als Bürgerinnen und Bürger aus der Schweiz nicht nach Deutschland zum Einkaufen kommen durften. Waren, die Verbraucher per Internet direkt bestellen und die dann einem Einfuhrverbot unterliegen, können gegebenenfalls auch nicht überlassen werden.

Frage: Welche „Weihnachtsgeschenke“ sind nach Bestimmungen des Zolls denkbar ungeeignet, also dürfen nicht eingeführt werden?

Es gibt Waren, die grundsätzlich einem Einfuhrverbot unterliegen. Drogen zählen natürlich unter anderem hierzu, auch bestimmte Waffen. Privatpersonen müssen bei der Einfuhr auch von Waren, die zum Verschenken bestimmt sind, auf die Freimenge achten. Ob Geschenk oder nicht, jede Ware besitzt einen Wert. Daneben ist es natürlich ganz wichtig, keine Waren einzuführen, die dem Artenschutz unterliegen, keine Elektrogeräte oder Spielzeuge, die nicht den EU-Sicherheitsstandards entsprechen, auch von Plagiaten sollte man die Finger lassen. Bei der Einfuhr von Pflanzen und Lebensmitteln kann es auch sinnvoll sein, sich vorher nach den Einfuhrbestimmungen zu erkundigen.

Frage: Welche ungewöhnlichen Waren sind denn zu Weihnachten schon beim Autobahnzoll „gestrandet“ und konnten nicht zur Bescherung unterm Baum liegen?

Gerade in der Vorweihnachtszeit müssen wir schon auch mal die eine oder andere hochpreisige Schweizer Markenuhr im privaten Reiseverkehr sicherstellen oder beschlagnahmen, weil der oder die Reisende die Ware am Zoll vorbei einführen wollte. Sobald die Einreisefreimenge von 300 Euro (liegt bei Flug- beziehungsweise Seereisenden bei 430 Euro) überschritten ist, muss die Ware unaufgefordert beim Zollamt angemeldet werden.

Frage: Wie hat sich die Corona-Pandemie auf den Warenverkehr über die deutsch-schweizerische Grenze ausgewirkt?

Wir haben eine Zunahme des Abfertigungsaufkommens im gewerblichen Warenverkehr registriert.

Frage: Hat der Lieferverkehr zugenommen, etwa weil in Lockdown-Zeiten mehr über das Internet bestellt wird?

Dies können wir nur vermuten. Wir können zunächst nicht erkennen, ob ein deutscher Händler Ware im Ausland ordert, weil er verstärkten Onlinehandel betreibt.

Frage: Wie viele Last- und Lieferwagen passieren den Autobahnzoll im Monat?

Im Jahr 2019 haben ungefähr eine Million Lkw den Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn in beide Richtungen passiert. Wir betreiben allerdings keine eigenen Verkehrszählanlagen, wir entnehmen die Zahlen der automatischen Verkehrszählungen des Regierungspräsidiums Tübingen.

Frage: Wie viele davon werden kontrolliert?

Kontrolliert wird im gewerblichen Warenverkehr jedes Fahrzeug zunächst mittels eines DV-Verfahrens, die Abfertigung läuft so gut wie papierlos. Tatsächlich schauen wir in zirka zwei Prozent der Lkw auch tatsächlich hinein.

Frage: Was sind die Hauptgründe für Beanstandungen?

Da kann mal eine Einfuhrgenehmigung für einen Abfalltransport fehlen, oder eine solche für ein lebendes Tier. Wir haben viele Beanstandungen, weil für Waren der Nachweis fehlt, dass sie den EU-Sicherheitsstandards entsprechen. Natürlich können sich auch Waren auf einem Lastwagen befinden, die elektronisch nicht angemeldet sind.

Frage: Seit 2017 gibt es den Verein „Symbadische Truckerengel“, die gestrandeten Lasterfahrern an Raststätten und auf Parkplätzen eine Überraschung bereiten. Wie aber wird Weihnachten beim Autobahnzoll gefeiert?

In der Belegschaft gar nicht. Unsere Abfertigung an allen Zollstellen muss ungehindert laufen, damit die Lieferketten nicht unterbrochen werden. Unsere Zollamtsleitungen im ganzen Bezirk haben deshalb auch den Dienstbetrieb so geplant, dass mögliche Infektionen im Kollegenkreis aufgefangen werden können. Das erfordert natürlich auch viel Disziplin seitens der Abfertigungsbeamtinnen und -beamten.

In den Diensträumen sind Hygienebestimmungen zu beachten und der Kontakt auch untereinander ist stark reduziert, zum Beispiel mittels Trennwänden aus Plexiglas, die zwischen den Schreibtischen installiert sind. Meine Kolleginnen und Kollegen sind gerade auch in der Warenabfertigung einem relativ hohen Infektionsrisiko ausgesetzt. Mittlerweile sind wir aber froh, dass sich unsere „Kundschaft“ – von wenigen Ausnahmen abgesehen – an die Maskenpflicht hält und selbst auf sich achtet. Alle Beschäftigten auf der Zollanlage freuen sich zudem über den Weihnachtsbaum, den die Stadt Weil am Rhein gespendet hat.

Bei der Abfertigung wird der private beziehungsweise nichtkommerzielle Warenverkehr vom gewerblichen unterschieden. Im gewerblichen Warenverkehr hat der Einführer immer eine Anmeldepflicht, fast ausnahmslos läuft die Abfertigung hier über ein DV-Verfahren. Den nichtkommerziellen Reiseverkehr kontrollieren die Kontrolleinheiten im Rahmen von Stichproben auch an der „Grünen Grenze“ oder auch im Hinterland. Eine solche Einheit ist direkt beim Zollamt Weil am Rhein-Autobahn untergebracht.

Die Kontrollbeamten zählen aber nicht zum Personalkörper des Zollamts. Waren, die Privatpersonen im Internet im EU-Ausland bestellen, im Postversand eingeführt und direkt geliefert werden, werden über die Binnenzollstellen abgefertigt. In Weil am Rhein übernimmt diese Aufgabe das Zollamt im Rebgarten.

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