Lörrach - Zur Sicherungsverwahrung in die Psychiatrie eingewiesen wird der Mann, der im Juli einen anderen Mann in einem Mehrfamilienhaus in Tumringen mit mehreren Messerstichen tötete.
22-jähriger wegen paranoider Schizophrenie schuldunfähig / "Gefahr für die Allgemeinheit"
Lörrach - Zur Sicherungsverwahrung in die Psychiatrie eingewiesen wird der Mann, der im Juli einen anderen Mann in einem Mehrfamilienhaus in Tumringen mit mehreren Messerstichen tötete.
Die Richter sahen es nach insgesamt viertägiger Verhandlung im Landgericht Freiburg als erwiesen an, dass der Mann an paranoider Schizophrenie erkrankt ist und daher zur Tatzeit nicht schuldfähig war. Aufgrund der Krankheit gehe von dem Mann weiterhin Gefahr für die Allgemeinheit aus. Die Zwangsunterbringung sei da unvermeidlich, führte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack in ihrer Urteilsbegründung am Freitag aus.
Mit dem Urteil schlossen sich die Richter Staatsanwaltschaft und Verteidigung des zur Tatzeit 21-jährigen Mannes an, die für Unterbringung und Behandlung in der Psychiatrie plädiert hatten.
Der Mann hatte einen Besucher seines Mitbewohners am Abend des 15. Juli nach einem Streit mit sechs Messerstichen in den Oberkörper getötet. Das 38-jährige Opfer starb später im Krankenhaus.
In ihrer Urteilsbegründung rekapitulierte die Richterin den Lebensweg des Beschuldigten, der, so die Überzeugung von Richter und Gutachter, einen entscheidenden Anteil an dessen psychischer Erkrankung und letztlich auch an den fatalen Geschehnissen im Sommer hatte.
Im Alter von 13 zusammen mit seiner Mutter und Geschwistern aus dem Bürgerkriegsland Syrien geflohen, kam der Beklagte nach einigen Jahren in einem Flüchtlingslager in Jordanien gemeinsam mit seinem Onkel im Jahr 2015 nach Deutschland – und hatte hier zunächst einen guten Start: „Motiviert, integriert, gepflegt und wissensdurstig“, skizzierte die Richterin das Wesen des Beklagten.
Ab 2019 änderte sich das, wie sich während des Prozesse vor allem aus den Schilderungen des Onkels erschloss: Der Beschuldigte vernachlässigte sich, zog sich immer mehr zurück bis er – mittlerweile in der Zweck-WG, in der sich die Bluttat abspielte – tagelang im dunklen Zimmer zubrachte und in Phantasiesprache mit nicht-existenten Personen sprach.
Der im Prozess geladene Gutachter diagnostizierte eine paranoide Schizophrenie, die die gesamte Persönlichkeit verändert und bis heute fortbesteht. Der Mann fühle sich permanent latent bedroht.
Den Ausbruch der Krankheit sah der Gutachter dabei als Spätfolge der Kriegserfahrung auf Grundlage einer genetischen Disposition. Tatsächlich litt nach Aussage des Onkels auch der Vater des Täters an Schizophrenie.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung eskalierten die Geschehnisse schließlich am Tatabend. Vor der Tat hatte es bereits Streitereien gegeben. Schließlich kam es zur tätlichen Auseinandersetzung, in Zuge derer der Täter ein Messer ergriff und seinem Opfer die Klinge sechs mal mit maximaler Kraft in den Oberkörper stieß. „Der Vernichtungswillen war eindeutig“, so die Richterin.
„Wir wünsche Ihnen von Herzen, dass die Behandlung Ihrer Krankheit gelingt“, wandte sie sich abschließend direkt an den Täter. Die Prognose des Gutachters freilich ist nicht positiv.