Rheinfelden Maskenpflicht wird ausgeweitet

Die Oberbadische
Beim Gang in die Stadt nicht vergessen!Foto: Tim Nagengast Foto: Die Oberbadische

Corona: Stadt Rheinfelden verweist auf neue Allgemeinverfügung des Kreises

Rheinfelden. Das Landratsamt Lörrach hat erneut eine Allgemeinverfügung für eine erweiterte Maskenpflicht erlassen. Als Gründe werden die seit mehreren Tagen infolge über 50 liegende Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Lörrach und die zunehmende Ausbreitung der Virus-Varianten genannt. Demnach ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unter anderem auf Märkten, an Außenverkaufsständen und in deren Wartebereichen, auf Spielplätzen (für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr), in für die Allgemeinheit zugänglichen Parkhäusern sowie auf öffentlichen Parkflächen mit mindestens zwei Stellplätzen, auf Bahnhöfen und im Innenstadtbereich Pflicht.

Innenstadtbereich Rheinfelden

Wie die Stadtverwaltung Rheinfelden mitteilt, bezieht sich die erweiterte Maskenpflicht in der Rheinfelder Innenstadt wie in den vergangenen Wochen auf folgenden Bereich: Karl-Fürstenberg-Straße (zwischen Oberrheinplatz und Kronenstraße), Zähringerstraße, Hebelstraße (östlicher Teil ab Wilhelm-Busch-Straße), Kirch- platz, Karlsplatz, Oberrheinplatz, Friedrichplatz, Schusterstraße, Kapuzinerstraße, Seidenweberweg, Rudolf-Vogel-Anlage, Nollinger Straße (zwischen Eichamtstraße und Industrieweg), Eichamtstraße (zwischen Nollinger und Müßmattstraße), Karlstraße (zwischen Karl-Fürstenberg- und Cesar-Stünzi-Straße), Kronenstraße (zwischen Friedrich- und Wehrstraße), Friedrichstraße (zwischen Friedrichplatz und Pfarrer-Herrmann- Weg), Basler Straße (zwischen Güterstraße und Friedrichplatz), Alte Landstraße, Cesar-Stünzi-Straße (zwischen Friedrichplatz und Karlstraße), Industrieweg, Emil-Frey-Straße, Elsa- Brändström-Straße, Werderstraße (zwischen Elsa- Brändström- und Schillerstraße), Schillerstraße (zwischen Güter- und Werderstraße), Güterstraße (alles östlich von Güterstraße 3), Bahnhofsplatz und Seidenweberhof.

Die erweiterte Maskenpflicht tritt laut Pressemitteilung der Stadtverwaltung ab sofort in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 29. März. In den kommenden Tagen werde die Stadt auch wieder entsprechende Schilder an zentralen Punkten aufstellen. Der Ordnungsdienst werde die Einhaltung der erweiterten Maskenpflicht kontrollieren.

Weitere Informationen: Alle Einzelheiten der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Lörrach sind auch auf der städtischen Homepage www.rheinfelden.de nachzulesen.

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