Rheinfelden. Das Landratsamt Lörrach hat erneut eine Allgemeinverfügung für eine erweiterte Maskenpflicht erlassen. Als Gründe werden die seit mehreren Tagen infolge über 50 liegende Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Lörrach und die zunehmende Ausbreitung der Virus-Varianten genannt. Demnach ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unter anderem auf Märkten, an Außenverkaufsständen und in deren Wartebereichen, auf Spielplätzen (für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr), in für die Allgemeinheit zugänglichen Parkhäusern sowie auf öffentlichen Parkflächen mit mindestens zwei Stellplätzen, auf Bahnhöfen und im Innenstadtbereich Pflicht.