Lörrach Urteil schwebt als Damoklesschwert über Musikschule und VHS

Marco Fraune
Die Entgelte für die Musikschule steigen „moderat“. Foto: Pixabay

Die Musikschule und noch mehr die Volkshochschule blicken auf die möglichen Auswirkungen des „Herrenberg-Urteils“. Müssen freie Mitarbeiter künftig fest angestellt werden? Erst einmal steht für die Musikschule auch so eine Entgelterhöhung an.

Auf die Erhöhung der Honorare von freien Mitarbeitern der Volkshochschule und der Musikschule um etwa vier Prozent folgt auch eine Anhebung auf der Einnahmeseite. Der Hauptausschuss hat sich einstimmig für die Entgelterhöhung der Städtischen Musikschule ausgesprochen, der Rat soll dies in der kommenden Woche absegnen. Die Erhöhung tritt für Nutzer dann zum Schuljahresbeginn 1. Oktober in Kraft. So sollen angesichts der höheren Kosten Mehreinnahmen von 26 000 Euro jährlich erzielt werden, zeigte Kultur-Fachbereichsleiter Lars Frick auf. Zum Vergleich: Ein „Einzelunterricht 30 Minuten“ kostete bisher monatlich 75 Euro, künftig 78 Euro für die Halbstundeneinheit, die musikalische Früherziehung für Kinder ab acht Jahren steigt für 60 Minuten von 29 auf 30,20 Euro pro Monat.

Erhöhung „moderat“

OB Jörg Lutz bezeichnete die Anhebung der Entgelte als „alternativlos“, da zuvor die Honorare erhöht wurden. Ähnlich sah dies Caroline Oursin, die zudem auf den Förderverein verwies, der soziale Härten abfedere. „Die Erhöhung ist moderat“, befand Günter Schlecht (SPD) – und es handle sich um eine wichtige kulturelle Einrichtung. Yvonne Sommer unterstrich ebenso, dass diese die Einnahmen benötige. Die Erhöhung sei „moderat“. Und diese werde benötigt, „damit wertvolle Arbeit geleistet werden kann“, ergänzte Jörg Müller (FW). Bernhard Escher hinterfragte, warum die Honorar- und die Entgelterhöhung nicht gleichzeitig erfolgten.

Die Grünen forderten aber eine gesonderte Vorlage von der Verwaltung ein, in der die Folgen des so genannten Herrenberg-Urteils aufgearbeitet wird. Frick hatte in der Vorlage zur Entgelterhöhung allgemein auf Risiken der Beschäftigung freier Mitarbeiter in der Musikschule hingewiesen, die sich dadurch ergeben könnten. „Die durch eine eventuell nötig werdende Überführung der freien Mitarbeitsverhältnisse in Festanstellungen entstehenden Mehrkosten müssten möglicherweise durch eine weitere Erhöhung in der Zukunft aufgefangen werden.“ Grünen-Chefin Kurfeß forderte eine Übersicht, wo konkrete Zahlen und Kosten aufgeführt werden.

Der Kultur-Fachbereichsleiter wollte jedoch noch nicht Alarm schlagen. So sei das „noch nicht in Gold gegossen“.

VHS stärker betroffen

Außerdem seien neben der Musikschule viele weitere Bereiche betroffen: von der Stadtbibliothek bis zur VHS, überall wo freie Mitarbeiter zum Einsatz kommen. Frick: „Aber das Damoklesschwert droht und ist kein Kleines.“ Vorerst müssten Verhandlungen zwischen den Verbänden und dem Gesetzgeber abgewartet werden. „Bei der VHS hätte es noch größere Auswirkungen als bei der Musikschule.“ Gleichzeitig hofft Frick auf die Lobby-Arbeit der Musikschulverbände.

Eine Unterstützung bei finanziell fatalen Folgen erwartet OB Jörg Lutz nur bedingt. „Der eine nackte Mann greift einem anderen Mann in die Tasche.“ Das VHS-System würde laut OB Lutz zusammenbrechen, wenn es so umgesetzt werde, wie das Urteil besage.

Das sagt der VHS-Leiter

VHS-Leiter Tom Leischner erklärt auf Anfrage unserer Zeitung, dass darauf geachtet werden, die Honorardozenten in möglichst vielen Kriterien als freiberufliche Selbstständige zu behandeln. Der Tenor laute, sie nicht in die hauptberufliche Orga-Struktur mit einzubeziehen, sondern ihre Eigenständigkeit zu belassen. „Sollte es aufgrund eines Urteils bei einzelnen Dozenten doch dazu führen, dass wir sie hauptberuflich anstellen müssten, wäre meine Einschätzung die, dass ich sie überhaupt nicht beschäftigen kann, also weder auf Honorar noch fest angestellt.“ Eine Festanstellung in der Lehre wäre laut Leischner nur im Bereich der Integrationskurse möglich, die in Lörrach aber nicht umgesetzt werden. Im Gegensatz zur Musikschule habe die VHS keine Parallelstruktur mit hauptberuflich angestellten und freien selbstständigen Honorarmitarbeitern. Nur in der Verwaltung gebe es hauptberuflich Angestellte.

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