Lörrach Für Überflutungen gerüstet sein

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Das Hochwasserrückhaltebecken Soormattbach wird gerade gebaut. Foto: Stadt/Kornelia Schiller

Hintergrund: Retentionsflächen als Bestandteil des Hochwasserschutzes / Voraussetzungen definiert

Neu ausgewiesen werden Retentionsflächen während des Bebauungsplanverfahrens für neue Siedlungsflächen, oder sie werden extra geplant. Ein Fachbüro entwickelt mit der Stadt Lörrach, wie und wo sich Retentionsräume gut integrieren lassen. Bei neuen Bauprojekten steht die Planung und das aktive Schaffen von Retentionsflächen im Vordergrund.

Lörrach. In Abstimmung mit der Unteren Wasserrechtsbehörde des Landratsamts werden die Retentionsflächen festgelegt. Sie sind über das gesamte Stadtgebiet Lörrachs verteilt: Die Hochwasserrückhaltebecken Soormattbach, Schwarzgraben und Stadtgraben; die Versickerungsbecken Kirchberg, Stetten Süd und Am Dorfbach; das „Grüne Tal“ im Baugebiet Belist; Gründächer und Retentionsdächer.

Retentionsflächen festzulegen, wird dann notwendig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt: Neue Erschließungsgebiete sind geplant, wenn Bereiche bekannt sind, in denen es öfter zu Überschwemmungen kommt oder wenn Kenntnisse über mögliche Überlastungen von Gewässern vorliegen.

Die Voraussetzungen

Retentionsflächen müssen spezielle Voraussetzungen erfüllen, damit sie als solche ausgewiesen werden können. Grundsätzlich müssen sie nach den Regeln der Technik ausreichend bemessen und genehmigt sein. Die Berechnung wird von einem Fachbüro zusammen mit der Stadt übernommen. Bei einer zusätzlich möglichen Versickerung ist eine Ausweisung nur möglich, wenn von Geologen und eventuell der Wasserrechtsbehörde die spezifische Situation hinsichtlich der Sickerfähigkeit, der Abstand zum Grundwasser und die Vernässung des Umfelds beleuchtet wurde, heißt es in den Erläuterungen der Stadtverwaltung. Wichtig sei zudem, die Geländetopographie, die Geländeverfügbarkeit, die Möglichkeiten der Geländegestaltung, die Platz- und Grundstücksverhältnisse, die Zu- und Ableitungen sowie die Überwachung, Pflege und Kontrolle stets mitzudenken.

Folgen des Klimawandels

Dies gilt es auch in Zukunft zu berücksichtigen, betonte die Stadt. Angesichts des Klimawandels und häufiger auftretender Starkregenereignisse könne es sein, dass in Zukunft mehr Retentionsflächen ausgewiesen werden müssen. Das ist abhängig von den genannten einzelnen Parametern. Außerdem müssen nicht immer Retentionsflächen das Mittel der Wahl sein – auch Mulden oder Rigolen (Rinnen) und vor allem Retentionszisternen können eingesetzt werden.

Ebenso sind weitere Aspekte des Konzepts „Schwammstadt“ von Belang: Die Ableitung von Regenwasser zu Pflanzflächen oder Baumquartieren beispielsweise. „Sehr wichtig ist es ebenso, die Rückhaltung von Wasser dezentral über private öffentliche Grundstücke zu steuern“, heißt es weiter. „Ein Patentrezept existiert nicht, sondern alle Maßnahmen müssen gleichberechtigt herangezogen werden, um ein funktionierendes und einzelfallbezogenes Retentionskonzept zu entwickeln, sowohl von privater als auch öffentlicher Seite.“

Als Retentionsflächen werden Bereiche bezeichnet, die bei Hochwasser oder Starkregen zur Überflutung genutzt werden können. Sie sind eine Möglichkeit, vorausschauend auf das Risiko von Unwettern zu reagieren. Die Ausweisung und die Bereitstellung von Flächen für den Retentionszweck sind Hochwasserschutzmaßnahmen.

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