Rathaus wartet ab
Die Stadt gehe davon aus, dass das geplante Neubaugebiet vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betroffen sei, da es sich um ein Verfahren nach Paragraf 13 b Baugesetzbuch handelt. Zunächst müsse hier die Veröffentlichung des Urteils mit Begründung abgewartet werden. „Welche möglichen Konsequenzen sich für das Bebauungsplanverfahren und den zeitlichen Ablauf ergeben, werden dann geprüft“, heißt es – konkrete Antworten bleiben noch aus.
IG will Vorhaben stoppen
Anders stellt sich das Stimmungsbild bei der IG dar, die zuletzt bei der politischen Beratung über den Vorentwurf für den Bebauungsplan große Präsenz gezeigt hat. „Die IG Tumringen Nord hofft, dass das geplante Baugebiet nun endgültig zu den Akten gelegt wird, da das normale Planverfahren mit Umweltgutachten und weiteren Expertisen die Kosten in die Höhe treiben wird“, erklärt Sprecherin Ursula Ernst gegenüber unserer Zeitung. Falls das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausreiche, das Baugebiet zu stoppen, habe die Bürgerinitiative bereits zahlreiche stichhaltige Stellungnahmen gegen das Bauvorhaben aufgrund der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfs bei der Stadtplanung eingereicht. „Die Bürger setzen ihre Hoffnungen nun darauf, dass ihre Argumente Gehör finden und eine nachhaltige Entscheidung getroffen wird, die den Schutz der Natur und der Lebensqualität der Bürger von Tumringen in den Vordergrund stellt.“