Lörrach Droht dem Neubaugebiet das Aus?

Marco Fraune
Blühende Blumen statt 27 neue Wohnungen sind angesichts des Urteils nun wieder möglich, hofft die IG. Foto: Kristoff Meller

Das Verwaltungsgericht hat eine Bebauungsplan-Regelung gekippt. Davon betroffen ist auch „Tumringen-Nord“. Die IG schöpft nun Hoffnung.

Kleine Baugebiete dürfen künftig nicht mehr ohne vorherige Umweltprüfung ausgewiesen werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesem beschleunigten Genehmigungsverfahren einen Riegel vorgeschoben (wir berichteten im überregionalen Teil). Was das für Tumringen-Nord bedeutet? Das Lörracher Rathaus reagiert auf einen Vier-Punkte-Fragenkatalog unserer Zeitung nur mit drei Sätzen, die IG Tumringen-Nord auf zwei Fragen mit einer umfassenden Stellungnahme.

Rathaus wartet ab

Die Stadt gehe davon aus, dass das geplante Neubaugebiet vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betroffen sei, da es sich um ein Verfahren nach Paragraf 13 b Baugesetzbuch handelt. Zunächst müsse hier die Veröffentlichung des Urteils mit Begründung abgewartet werden. „Welche möglichen Konsequenzen sich für das Bebauungsplanverfahren und den zeitlichen Ablauf ergeben, werden dann geprüft“, heißt es – konkrete Antworten bleiben noch aus.

IG will Vorhaben stoppen

Anders stellt sich das Stimmungsbild bei der IG dar, die zuletzt bei der politischen Beratung über den Vorentwurf für den Bebauungsplan große Präsenz gezeigt hat. „Die IG Tumringen Nord hofft, dass das geplante Baugebiet nun endgültig zu den Akten gelegt wird, da das normale Planverfahren mit Umweltgutachten und weiteren Expertisen die Kosten in die Höhe treiben wird“, erklärt Sprecherin Ursula Ernst gegenüber unserer Zeitung. Falls das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausreiche, das Baugebiet zu stoppen, habe die Bürgerinitiative bereits zahlreiche stichhaltige Stellungnahmen gegen das Bauvorhaben aufgrund der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfs bei der Stadtplanung eingereicht. „Die Bürger setzen ihre Hoffnungen nun darauf, dass ihre Argumente Gehör finden und eine nachhaltige Entscheidung getroffen wird, die den Schutz der Natur und der Lebensqualität der Bürger von Tumringen in den Vordergrund stellt.“

Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich des Paragraf 13 BauGB sieht sich die IG Tumringen Nord in ihrer Haltung bestätigt, dass seitens der Stadt wichtige Parameter und Prüfungen zum geplanten Baugebiet Tumringen-Nord außer Acht gelassen wurden. In der ausführlichen Stellungnahme verweist die IG nochmals auf bereits benannte Kritikpunkt: unnötige Bodenversiegelung, Zerstörung intakter Natur, unkalkulierbare Wasserschichten vor Ort, höhere Überflutungsgefahr und auch negative Folgen auf das Klima sowie Baustellenverkehr.

Bisherige Bewertungen

Während in Lörrach weder Oberbürgermeister Jörg Lutz noch Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdic derzeit die Frage beantworten, wie die Stadtspitze das Gerichtsurteil bewertet, welche voraussichtlich die schnelle Schaffung von Wohnraum auch in Lörrach erschweren könnte, hatte sich der Gemeindetag im Land schon nicht glücklich über das Urteil geäußert. Der Präsident vom Verein Bauwirtschaft Baden-Württemberg hatte bereits den Bund aufgefordert, jetzt schnell andere Möglichkien zu schaffen, damit kleinere Neubaugebiete ohne langwierige Genehmigungsverfahren verwirklich werden können.

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