Basel Ohne Trauschein

sda
Die Erbschaftssteuer ist Thema. Foto: pixabay

Paare in „wilder Ehe“ sollen in Basel ebenso von Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit werden.

Die Basler Regierung unterstützt einen parlamentarischen Vorstoß zur Gleichbehandlung von Ehegatten und Konkubinatspaaren, also Paaren in einer eheähnlichen Gemeinschaft, bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Sie schätzt die damit verbundenen jährlichen Steuerausfälle auf 700 000 Franken, wie aus der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme hervorgeht.

Gemäß kantonalem Steuergesetz sind Ehegatten der verstorbenen oder schenkenden Person von Erbschaft- und Schenkungssteuern befreit, Konkubinatspaare jedoch nicht. Der Vorstoß verlangt eine entsprechende Änderung im Steuergesetz. Zwar besteht seit dem Jahr 2003 eine tarifliche Privilegierung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften gegenüber dem Grundtarif. Die Basler Regierung begrüßt aber die Idee, noch einen Schritt weiter zu gehen und wie in den Kantonen Graubünden, Luzern, Nidwalden, Uri und Zug die Konkubinatspaare, also Paare in „wilder Ehe“, von Erbschafts- und Schenkungssteuern zu befreien, wie sie jetzt mitteilte.

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