Der Arbeitskreis bemängelt, dass die zwei essenziellen Prämissen seines Stadtbuskonzepts, nämlich ein 15 Minuten An- und Abfahrtstakt am Bahnhof und die Bedienung sämtlicher Kernstadtteile mit vier Kleinbuslinien, nicht im Beschluss festgehalten wurden. Es waren genau diese Eckpunkte des Konzepts, für das sich die 2900 Bürger des Einwohnerantrags und der Umfrage ausgesprochen haben.
Kritik am Bürgermeister
Die Ablehnung des Einwohnerantrags aus angeblich formalen Gründen sei nicht nachvollziehbar und aus der Sicht des AK rechtswidrig. Dass der Bürgermeister einer Sprecherin des Einwohnerantrags zudem untersagt habe, vorzutragen, mit welchen Gründen Fachleute und sogar Gerichtsurteile seine Unzulässigkeitsbegründung widerlegen, sieht der AK als aktiven Versuch, den politischen Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung zu verhindern. Dasselbe gelte für die vom Bürgermeister explizit geäußerte Ablehnung der Beteiligung sachkundiger Bürger am weiteren Prozess.