Im vergangenen Jahr wurde zudem unter hohem baulichen Aufwand im Erdgeschoss ein behindertengerechtes WC eingebaut. Zuvor gab es das nur im Untergeschoss.
Was die Platzsituation von Zuschauern im Saal betrifft, sei der Burghof aber streng an die Richtlinien der Versammlungsstätten-Verordnung gebunden, betont Schultz. „Wir müssen deren Vorgaben genauestens erfüllen.“ So dürfe in den ausgewiesenen Fluchtwegen auf keinen Fall etwas im Weg stehen – eben auch kein Rollator. „Wenn im Ernstfall etwas passieren würde und herauskäme, dass die Fluchtwege nicht frei waren, hätte das schlimmste Konsequenzen für uns“, so Schultz.
Für die Sorge der Burghof-Besucherin um ihren Rollator hat sie durchaus Verständnis. „Nach Rücksprache mit unserer Mitarbeiterin Simone Baer können wir jedoch problemlos für eine sichere Aufbewahrung durch Einschließen während der Vorstellung sorgen“, versichert sie. Betroffene sollten sich im Vorfeld am Kartenhaus melden. „Wir haben hilfsbereite Mitarbeiter“, betont sie, die gründliche Arbeit leisten. Diese aber müssten die rechtlichen Vorgaben einhalten, da gebe es keinen Spielraum. Und so ist es auch nicht möglich, einen am Saaleingang positionierten Stuhl, der für die Platzanweiserin reserviert ist, einfach wegzuräumen oder daneben einen Rollator zu stellen, erklärt sie, auf den Wunsch der Seniorin eingehend. Auch das Positionieren der Rollstühle sei im übrigen streng geregelt: „Nur mit Begleitperson.“