Aarau (sda). Zwei der Greenpeace-Aktivisten, die im März vergangenen Jahres das Atomkraftwerk Beznau gestürmt haben, werden von der Aargauer Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung angeklagt. Ihnen droht eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Entscheiden über die Anklage wird das Bezirksgericht Zurzach. Wann die Verhandlung stattfindet, steht noch nicht fest.