Basel Protest hat Folgen

Die Oberbadische

Zwei Greenpeace-Aktivisten angeklagt

Aarau (sda). Zwei der Greenpeace-Aktivisten, die im März vergangenen Jahres das Atomkraftwerk Beznau gestürmt haben, werden von der Aargauer Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung angeklagt. Ihnen droht eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Entscheiden über die Anklage wird das Bezirksgericht Zurzach. Wann die Verhandlung stattfindet, steht noch nicht fest.

Die Anklageerhebung erfolgte auf Grund der bestehenden Vorstrafen der beiden Aktivisten, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft gestern mitteilte. Den Aktivisten wird zudem vorgeworfen, durch das Einbringen von Stahlankern 15 Löcher in die Betonhülle des Sicherheitsgebäudes gebohrt und so in einer Kernanlage eine Vorrichtung, die für die nukleare Sicherheit oder Sicherung wesentlich ist, beschädigt zu haben.

Greenpeace hatte vergangene Woche bekannt gegeben, dass 66 Aktivisten ihre Einsprüche gegen die von der Staatsanwaltschaft ausgesprochenen Strafbefehle zurückgezogen hätten. Dass aber im Rahmen des laufenden Verfahrens zwei weitere Aktivisten angeklagt werden, verschwieg die Umweltorganisation in ihrer Mitteilung.

In einer koordinierten Aktion hatten am Morgen des 5. März 2014 mehrere Dutzend Greenpeace-Aktivisten das Areal des Kernkraftwerks Beznau in Döttingen gestürmt. Ein kleiner Teil der Gruppierung drang in den Eingangsbereich des Bürokomplexes auf der Ostseite der Anlage ein und brachte dort Transparente und Absperrbänder an.

Die restlichen Aktivisten zerschnitten den Stacheldraht des Perimeterzauns und gelangten mit mitgebrachten Leitern ins Sicherungsareal. Die Betriebswache des Kernkraftwerks Beznau konnte insgesamt einige wenige stoppen. Insgesamt 50 Personen gelang es, ins Sicherungsareal vorzudringen und unter anderem auf die Außenhülle des Sicherheitsgebäudes des Block II zu klettern.

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